Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich für unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag und anderen Verträgen. Ergänzend gelten die Bedingungen für Miete und die Bedingungen für Kauf der GO4IT! GmbH. Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen.

2. Angebote, Auftragsbestätigung

2.1 Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. Serienmäßig hergestellte Waren werden grundsätzlich nach Muster oder Abbildung verkauft.

2.2 Nachträgliche Änderungen am Vertragsgegenstand auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden nach Aufwand berechnet.

3. Preise und Zahlungen

3.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.

3.2 Liefer- und Transportkosten werden gesondert berechnet, es sei denn, es ist ausdrücklich eine Frei-Haus- Lieferung, (kostenlose Anlieferung) vereinbart.

3.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zahlungen dürfen nur an uns oder an von uns schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden. Besondere, über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, wie z.B. zusätzliche Montagearbeiten, werden zusätzlich zu einem angemessenen Preis in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu zahlen.

3.4 Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

4. Lieferung

4.1 Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Unvorhergesehene Umstände und Ereignisse wie zum Beispiel höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldet verspäteter Material an Lieferung, Krieg, Aufruhe usw. verschieben den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges aufgetreten sind.

4.2 Wir sind zur Teillieferung berechtigt, es sei denn, die Teillieferung hat für den Kunden keinerlei Nutzen.

4.3 Versenden wir auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über. Das gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises.

5.2 Der Eigentumsvorbehalt gilt bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden. Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt eine aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. Wir sind jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren. Ist die Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatten. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt. Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 10%, ist der Kunde berechtigt, von uns insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt. Allgemeine Geschäftsbedingungen GO4IT! GmbH

6. Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt

Kommen wir mit der Überlassung eines Gegenstandes in Verzug und trifft uns bezüglich des Verzuges der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, werden wir dem Kunden sämtliche ihm daraus entstehende Schäden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.

7. Montagearbeiten

7.1 Die Montage von Gegenständen erfolgt nur gegen ausdrücklichen Zusatzauftrag und setzt für die Montage ausreichend vorbereitete Räume voraus. Erforderliche Vorbereitungsarbeiten sind nicht von uns geschuldet und werden gegebenenfalls nach Beauftragung gesondert berechnet. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen.

7.2 Führen wir Wartungs- oder Reparaturarbeiten durch, erfolgen diese ausschließlich zu den jeweiligen Bedingungen und ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

7.3 Unsere Wartungs- und Reparaturtätigkeiten sind Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Dienstleistungspreisliste. Fahrtkosten, Materialkosten und ähnliches werden entsprechend unseren jeweiligen Preislisten zusätzlich berechnet. Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeiten und sind entsprechend den Dienstleistungspreislisten zu vergüten.

7.4 Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag, werden wir die Sache untersuchen und sodann einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Die Kosten dieser Untersuchung sind wiederum vom Kunden zu tragen. Die Kosten der Prüfung werden nach Aufwand berechnet und im Rahmen eines etwaigen Reparatur- bzw. Wartungsauftrages nur verrechnet, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde.

8. Gewährleistung

8.1 Wir leisten Gewähr für neu hergestellte Sachen für die Dauer von 12 Monaten, für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

8.2 Der Kunde muss die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel untersuchen und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.

8.3 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzliches Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.

8.4 Bei gemieteten Gegenständen sind Ansprüche des Kunden wegen anfänglicher Mängel gem. § 536a BGB ausgeschlossen. Dem Kunden wird empfohlen, eine intensive Prüfung der Mietgegenstände nach Erhalt vorzunehmen.

9. Abwicklung von Fremdgarantien

Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begründen daher für uns keinerlei Verpflichtung. Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des Transportes zum und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau sowie gegebenenfalls die Kosten eines Ersatzgerätes. Allgemeine Geschäftsbedingungen GO4IT! GmbH

10. Haftung für Pflichtverletzungen im Übrigen

10.1 Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, dass wir eine Pflicht verletzt haben, folgendes: Wir haften für unsere Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen. Darüber hinaus haften wir nur in folgendem Umfang:

10.2 Der Kunde hat uns zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurück treten und/oder Schadensersatz verlangen.

10.3 Verletzen wir eine vertragswesentliche Pflicht, also eine solche, ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht erfüllt werden könnte, haften wir auch in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der leichten Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ist der Schaden aber auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.4 Liegt der Pflichtverstoß von uns nicht in der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, haften wir nur für die Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes.

10.5 Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11. Allgemeines

11.1 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

11.2 Alleiniger Gerichtsstand ist nach unserer Wahl unser Sitz oder der Sitz des Kunden. Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten nicht.

Stand 02/2020

Kaufbedingungen

Gegenstand dieser Bedingungen ist die Überlassung der im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannten Geräte. Zur Regelung dieses Vertragsverhältnisses gelten neben diesen Bedingungen ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GO4IT! GmbH. Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

1. Vertragsgegenstand

Der Kunde erwirbt von der GO4IT! GmbH die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung bezeichneten Geräte. Die technischen Eigenschaften der Kaufgegenstände sind in den technischen Datenblättern und den Produktbeschreibungen festgelegt. Darüber hinaus schuldet GO4IT! GmbH keine weiteren Eigenschaften. Für Geräte und Software stellt die GO4IT! GmbH dem Kunden eine Benutzerdokumentation, falls und in der Form, in der sie vom Hersteller mitgeliefert wird, zur Verfügung.

2. Lieferung

(1) Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von GO4IT! GmbH ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Die Frist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware im Auslieferungslager Hagen zur Abholung durch den Kunden bereitgestellt wurde und GO4IT! GmbH dem Kunden ihre Leistungsbereitschaft mitgeteilt hat. Unvorhergesehene Umstände und Ereignisse wie zum Beispiel höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldet verspätete Belieferung, Krieg, Aufruhr usw. verschieben den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges aufgetreten sind.

(2) Versendet GO4IT! GmbH auf Wunsch des Kunden die Ware, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über.

(3) Überschreitet GO4IT! GmbH einen als verbindlich zugesagten Liefertermin und ist dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht zumutbar, kann er nach Eintritt des Verzuges und Abmahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist weitergehende Rechte geltend machen. In diesem Fall ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von GO4IT! GmbH oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, ist GO4IT! GmbH berechtigt, nach Ablauf einer von ihr zu setzenden Nachfrist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen. GO4IT! GmbH kann stattdessen auch über die Ware anderweitig verfügen und den Kunden in einer neuen angemessenen Frist beliefern.

3. Preise, Zahlung, Aufrechnung

(1) Es gelten die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannten Preise.

(2) Liefer- und Transportkosten werden gesondert berechnet, es sei denn, es ist ausdrücklich eine kostenlose Anlieferung vereinbart.

(3) Besondere, über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, wie z. B. zusätzliche Montagearbeiten, werden zusätzlich diese zu den jeweiligen Stundensätzen der GO4IT! GmbH in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu zahlen.

(4) Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Das gilt nicht für Verbraucher.

(5) Bei SEPA- Lastschriften wird die Vorankündigung (Pre- Notification) auf einen Tag verkürzt. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zulasten des Kunden.

4. Gewährleistung

(1) GO4IT! GmbH leistet Gewähr wie folgt:

(1.1) GO4IT! GmbH leistet Gewährleistung 12 Monate auf neu hergestellte Sachen; eine Gewährleistung für gebrauchte Sachen ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Kunden.

(1.2) Der Kunde muss die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel untersuchen und der GO4IT! GmbH offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Nicht offensichtliche Mängel, die sich erst im Laufe der Zeit zeigen, sind vom Kunden unverzüglich der innerhalb der vorgenannten Fristen mitzuteilen.

(1.3) Mängelrügen werden von GO4IT! GmbH nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.

(1.4) Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an die GO4IT! GmbH kann nur zusammen mit einem vollständig ausgefüllten Reklamationsformular (RMA) von GO4IT! GmbH erfolgen, das von GO4IT! GmbH nach Fehlermeldung dem Kunden unverzüglich zugesandt wird. Rücksendungen, die ohne RMA erfolgen, brauchen von GO4IT! GmbH nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.

(1.5) Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung ist GO4IT! GmbH eine angemessene Frist von mindestens drei Wochen zu gewähren.

(2) Das Vorliegen eines solchen festgestellten und durch ordnungsgemäße Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Kunden:

(2.1) Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von der GO4IT! GmbH Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von GO4IT! GmbH entweder durch Neulieferung (Nachlieferung) oder Reparatur (Nachbesserung).

(2.2) Darüber hinaus hat GO4IT! GmbH das Recht, bei Fehlschlagen eines Nacherfüllungsversuches eine neuerliche Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Auch in diesem Fall gilt die vorstehende Regelung zum Wahlrecht. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern.

(2.3) Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht von GO4IT! GmbH zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches gilt für die vergeblichen Aufwendungen.

(2.4) Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Kunde.

(3) Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf der natürlichen Abnutzung unterworfene Gegenstände wie Leuchtmittel, Luftfilter, Gummi, Sicherungen, Batterien, Farbbänder usw. Sie bezieht sich ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und chemischer, elektrochemischer, elektrischer und atmosphärischer Einflüsse entstehen.

(4) Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist GO4IT! GmbH lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

(5) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn GO4IT! GmbH grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Fall der zurechenbaren Verletzung von Körper, Gesundheit oder des Lebens des Kunden.

(6) Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde von GO4IT! GmbH nicht genehmigte Zusatzgeräte hat anbringen lassen oder Arbeiten von Personen hat vornehmen lassen, die nicht von GO4IT! GmbH oder dem Hersteller der Ware autorisiert sind, oder dass die Vertragsgegenstände vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, es sei denn der Kunde weist nach, dass solche Änderungen und Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind.

(7) Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung.

(8) Bei Bestehen von Mängeln wird GO4IT! GmbH den beanstandeten Vertragsgegenstand nach Wahl von GO- 4IT! GmbH am Sitz von GO4IT! GmbH oder am Sitz des Kunden reparieren. Der Kunde trägt die Kosten der Anund Abfahrt sowie der Verpackung. Ist die Ware dazu geeignet, hat der Kunde die mängelbehafteten Gegenstände auf seine Kosten in der Originalverpackung an GO4IT! GmbH einzusenden. Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, trägt GO4IT! GmbH die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an den die Sache ausgeliefert werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schuldet GO4IT! GmbH allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde.

(9) Abwicklung von Fremdgarantien: Garantien sind Leistungsversprechen, die der Hersteller dem Kunden direkt gibt. GO4IT! GmbH gibt keine Garantien ab. Die Geltendmachung von Garantieansprüchen erfolgt daher durch den Kunden direkt gegenüber dem Hersteller. GO4IT! GmbH ist gern bereit, dem Kunden bei der Geltendmachung dieser Ansprüche behilflich zu sein, behält sich aber vor, für den entstehenden Aufwand eine Vergütung zu verlangen. Dafür gelten die jeweils gültigen Preislisten von GO4IT! GmbH. 

5. Haftung für Pflichtverletzungen im Übrigen

(1) Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, dass GO4IT! GmbH eine Pflicht verletzt hat, folgendes: GO4IT! GmbH haftet für ihre Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen. Darüber hinaus haftet GO4IT! GmbH nur in folgendem Umfang: Der Kunde hat GO4IT! GmbH zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurück treten und/oder Schadensersatz verlangen.

(2) Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch GO4IT! GmbH geltend machen. Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt.

(3) Ist der Kunde für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Kunden eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.

(4) Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch GO4IT! GmbH geltend machen, Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung, § 280 Abs. 3 i. V. m. § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 Abs. 2 i. V. m. § 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt, Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungsverpflichtung (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.

(5) Die Haftung von GO4IT! GmbH wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(6) Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z. B. die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen (z.B. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung). GO4IT! GmbH haftet bei Datenverlust nur auf den Schaden, der bei ordnungsgemäßer regelmäßiger täglicher Datensicherung eingetreten wäre. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Datensicherungssoftware schon einmal eine gelungene Datensicherung anzeigt, obwohl in Wahrheit eine Datensicherung nicht oder nicht vollständig erfolgt ist. Endgültige Sicherheit über das Gelingen einer Datensicherung erlangt man nur durch die vollständige oder teilweise Rücksicherung der Daten aus der Datensicherung in das Echtsystem (Rücksicherung).

(7) Beschaffungsrisiko: GO4IT! GmbH übernimmt bei bestellten und nicht sofort lieferbaren Artikeln keinerlei Beschaffungsrisiko, verkauft aber nur Gegenstände, über die sie zur einen Beschaffungsvertrag mit Lieferanten geschlossen hat. Die Übernahme von irgendwie gearteten Garantien ist ausgeschlossen, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden geschlossen worden.

(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für bei Vertragsschluss voraussehbare, bei Verwendung der Kaufsache typische Schäden, die auf Grund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten eintreten. Für nicht vorhersehbare Exzessrisiken haftet GO4IT! GmbH nicht.

6. Kaufpreis und Eigentumsvorbehalt

(1) Der Kaufpreis gem. Angebot bzw. der Auftragsbestätigung ist, sofern nicht anders vereinbart, sofort zahlbar mit Unterzeichnung des Angebotes bzw. Zugang der Auftragsbestätigung und vor Abholung oder Versendung der Ware an den Kunden.

(2) Eigentumsvorbehalt: Jede von GO4IT! GmbH gelieferte Ware bleibt deren Eigentum bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden. Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt eine aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an GO4IT! GmbH ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber GO4IT! GmbH nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. GO4IT! GmbH ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren. Ist die Forderung des Kunden in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an GO4IT! GmbH ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den GO4IT! GmbH dem Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatte. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden ist GO4IT! GmbH sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von GO4IT! GmbH gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt. Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 20%, ist der Kunde berechtigt, von GO4IT! GmbH insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt.

7. Salvatorische Klausel

(1) Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden oder der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzes sowie der übrigen Vertragsregelungen nicht.

(2) Für diesen Fall verpflichten sich beide Parteien, eine Regelung zu vereinbaren, die unter Berücksichtigung der Vereinbarungen in diesem Vertrag den beiderseitigen Interessen am ehesten gerecht wird.

8. Allgemeines

(1) Erfüllungs- und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und über seine Wirksamkeit ist nach Wahl von GO4IT! GmbH der Sitz von GO4IT! GmbH oder der Sitz des Kunden.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht über den internationalen Kauf von Waren ist ausdrücklich ausgeschlossen. (3) Ergänzend gelten lediglich die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen von GO4IT! GmbH. Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Stand 02/2020

 

Mietbedingungen

1. Vertragsgegenstand

GO4IT! GmbH vermietet dem Kunden für die Laufzeit dieses Vertrages die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung im Einzelnen bezeichneten Geräte einschließlich der ggf. vom Hersteller mitgelieferten Betriebssystemsoftware. Der Kunde erhält dazu diejenigen Unterlagen, die der Hersteller zu einem solchen Gerät mitliefert. Dazu kann, muss aber nicht ein Bedienungshandbuch gehören. Dieses wird häufig auch nicht in deutscher Sprache geliefert. GO4IT! GmbH ist nicht verpflichtet, über die Unterlagen des Herstellers hinaus Unterlagen zu beschaffen oder anzufertigen.

2. Anlieferung, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft

2.1 GO4IT! GmbH hält die Mietsache im Lager Hagen zur Abholung durch den Kunden bereit. Versendet GO4IT! GmbH auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über.

2.2 Die Aufstellung der Mietsache und die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und weitere Leistungen von GO4IT! GmbH sind gegebenenfalls im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung festzulegen und gesondert zu vergüten.

3. Miete, Zahlung

3.1 Die vom Kunden zu leistende Miete ist im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung festgelegt. Soweit dort nicht gesondert ausgewiesen, verstehen sich die dort angegebenen Preise jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2 Wird die vereinbarte Mietzeit überschritten, hat der Kunde GO4IT! GmbH hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Die Fortsetzung des Gebrauchs führt nicht zu einer Verlängerung des Mietverhältnisses. Einer solchen Verlängerung wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Für jeden über die vereinbarte Mietzeit hinausgehenden Tag schuldet der Kunde die Zahlung einer Nutzungsentschädigung in Höhe der für die Mietdauer vereinbarten täglichen Vergütung. GO4IT! GmbH bleibt dabei daneben berechtigt, weitere Ansprüche wie Herausgabe sowie Schadensersatz (zum Beispiel wegen der entgangenen Möglichkeit zur Weitervermietung der Mietsache) geltend zu machen.

3.3 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache. Die Lieferung von Verbrauchsmaterialien ist gegebenenfalls gesondert zu vergüten.

3.4 Die Miete ist, fällig und zahlbar ohne Abzug zu dem im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung angegebenen Zeitpunkt. Eine Herausgabe der Mietsache erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, nur bei vorherigem Eingang der vereinbarten Miete bei GO4IT! GmbH.

3.5 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.6 Bei SEPA- Lastschriften wird die Vorankündigung (Pre-Notification) auf einen Tag verkürzt. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zulasten des Kunden.

3.7 Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Forderungen der GO4IT! GmbH nur berechtigt, wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben aufgrund von Forderungen, die aus dem gleichen Rechtsverhältnis herrühren und auch nur in einem angemessenen Verhältnis zu seiner Forderung stehen.

4. Obhuts- und Duldungspflichten des Kunden

4.1 Instandhaltung und Instandsetzung durch den Kunden: Der Kunde hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird den ordnungsgemäßen Einsatz und die sachgerechte Bedienung der Mietsache durch ausreichend qualifiziertes Personal sicherstellen. Der Kunde wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Herstellers, insbesondere die in den überlassenen Unterlagen enthaltenen Hinweise im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Der Kunde übernimmt insbesondere die Instandhaltung nach den in den Unterlagen des Herstellers festgelegten bzw. empfohlenen Regeln. Er wird insbesondere die empfohlenen Wartungsintervalle einhalten und mindestens die dazu jeweils empfohlenen Arbeiten auf seine Kosten durchführen lassen.

4.2 Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

4.3 Der Kunde wird diese Verpflichtungen etwaigen Kunden, denen er die Sache überlassen hat, rechtsverbindlich auferlegen.

5. Erhaltungspflicht des Kunden; Rechte des Kunden bei Mängeln

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Erhalt auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen sowie einen etwaigen Mangel oder Unvollständigkeit GO4IT! GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde dies, gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt bzw. mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich der Mangel später, muss die Anzeige unverzüglich nach der Feststellung des Mangels schriftlich gemacht werden. Anderenfalls gilt auch in diesem Fall der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als mangelfrei.

5.2 Die Behebung anfänglicher Mängel erfolgt durch kostenfreie Reparatur der Mietsache. Hierzu ist GO4IT! GmbH ein angemessener Zeitraum einzuräumen. GO4IT! GmbH kann die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache nach eigener Wahl stattdessen auch zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Sind Nachbesserung oder Nachlieferung aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, kann GO4IT! GmbH diese Leistungen von der Erstattung der Transport-, Wegeund Arbeitskosten durch den Kunden abhängig machen. Dies gilt insbesondere, wenn die Mietgegenstände ins Ausland verbracht werden.

5.3 Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn GO4IT! GmbH ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von GO4IT! GmbH verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.

5.4 Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung von GO4IT! GmbH Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für GO4IT! GmbH unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

5.5 Mietet der Kunde technisch aufwendig oder schwierig zu bedienende Geräte ohne Fachpersonal, obwohl GO4IT! GmbH die Zurverfügungstellung von Fachpersonal angeboten oder empfohlen hat, trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass ein aufgetretenen Mangel nicht auf Bedienungsfehler zurückzuführen ist.

6. Haftungsbeschränkungen

6.1 GO4IT! GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigen Verhalten von GO4IT! GmbH oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; b) wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft, c) die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten von GO4IT! GmbH oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

6.2 GO4IT! GmbH haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (wesentliche Vertragspflichten sind solche, bei deren Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks unmöglich oder jedenfalls erheblich erschwert ist) durch GO4IT! GmbH oder einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

6.3 GO4IT! GmbH haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf das Zweifache der täglichen Miete je Schadensfall.

6.4 Die verschuldensunabhängige Haftung von GO4IT! GmbH nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Fehlern, die bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergang vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

6.5 GO4IT! GmbH haftet im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen bei Datenverlust nur für solche Schäden, die auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Kunden aufgetreten wären.

6.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung von GO4IT! GmbH im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

6.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

6.8 Der Kunde ist verpflichtet, die vorstehenden Haftungsbegrenzungen auch gegenüber seinen Endkunden wirksam zu vereinbaren. Verstößt er dagegen, ist er verpflichtet, GO4IT! GmbH von allen Ansprüchen der Endkunden freizustellen. 

7. Versicherung, Abhandenkommen der Mietsache

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Verlust, Diebstahl, Beschädigung und daraus resultierende Schäden (Haftpflicht) zu versichern. Die Versicherungssumme hat dem typischerweise bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden zu entsprechen. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen GO4IT! GmbH den Nachweis einer solchen Versicherung unverzüglich, in Anbetracht der in der Regel kurzen Bestellund Mietzeiten innerhalb von 24 Stunden, nachzuweisen.

7.2 Bei Totalschaden oder Verlust der Mietsache hat der Kunde den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.

7.3 Der Kunde ist verpflichtet, im Falle eines Diebstahls jedes Mal eine Strafanzeige zu erstatten und das entsprechende polizeiliche Protokoll GO4IT! GmbH zur Verfügung zu stellen.

8. Vertragslaufzeit, Stornierung, Beendigung des Mietverhältnisses

8.1 Die Mietzeit beginnt und endet mit den in Angebot oder Auftragsbestätigung festgelegten Zeitpunkten.

8.2 Stornierung: Der Kunde hat das Recht, nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen eine vereinbarte Miete vorzeitig zu kündigen (Stornierung). Im Falle der Stornierung ist der Kunde verpflichtet, einen Teil der vereinbarten Vergütung für die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannte Laufzeit wie folgt zu zahlen: 20 % wenn spätestens 30 Tage vor Mietbeginn storniert wird, 50 %, wenn spätestens 10 Tage vor Mietbeginn storniert wird und 80 %, wenn spätestens 3 Tage vor Mietbeginn storniert wird. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei GO4IT! GmbH maßgeblich. Die Kündigung (Stornierung) bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

8.3 Das Kündigungsrecht des Kunden nach § 6 Abs. 4 dieses Vertrages bleibt unberührt. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.4 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

9. Rückgabe

9.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde dem GO4IT! GmbH die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand in der originalen Transportverpackung zurückzugeben.

9.2 Bei der Rückgabe der Mietsache wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell bestehende Schäden und Mängel der Mietsache festgehalten werden. Der Kunde hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen. Übliche Abnutzung ist nicht zu ersetzen. Eine unterbliebene Untersuchung ist keine Billigung der zurückgegebenen Mietsache als mangelfrei.

9.3 Sofern im Angebot oder der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wird, trägt der Kunde die Kosten für den Abbau, die Verpackung und den Rücktransport der Mietsache.

10. Sonstige Vereinbarungen

10.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch für das Füllen von Lücken.

10.2 Erfüllungsort ist der Sitz von GO4IT! GmbH.

10.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und über seine Wirksamkeit ist nach Wahl von GO4IT! GmbH der Sitz des Kunden oder der Sitz von GO4IT! GmbH, soweit nicht gesetzlich zwingende Gerichtsstände angeordnet sind.

10.4 Es gelten ausschließlich das Angebot bzw. Auftragsbestätigung, die Mietbedingungen sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GO4IT! GmbH. Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen.

Stand 02/2020

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